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FAQ

Hier bekommen Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen

( verkürzt wiedergegeben, vertragsrelevant sind die Versicherungsbedingungen)

Wann bekomme ich Leistungen aus ALG 100, was bedeutet unverschuldete Arbeitslosigkeit?

Unverschuldete Arbeitslosigkeit, liegt vor wenn u.a. die versicherte Person keiner bezahlten Beschäftigung nachgeht, bei der Agentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld bezieht und sich aktiv um Arbeit bemüht.

 

Kann jeder ALG100 Schutz beantragen?

Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r hat Anrecht Schutz auf ALG100 Basis zu beantragen.

 

 

Wie lange muss ich beschäftigt sein um Leistungen zu empfangen?

Bei Eintritt der Arbeitslosigkeit muss die versicherte Person mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gewesen sein.

 

 

Wie lange muss der Vertrag "laufen" bevor ich Schutz vor Arbeitslosigkeit genieße? 

Der Vertrag muss 90 Tage vor Eintritt der Arbeitslosigkeit abgeschlossen sein. Es darf kein Prämienverzug für den entsprechenden Vertrag bestehen.

 

 

Wie hoch sind die Leistungen aus ALG100 bei Arbeitslosigkeit?

Die vereinbarte Versicherungssumme wird für 12 Monate bis zur vertraglichen Höchstsumme gezahlt.

 

 

Wie hoch kann / darf ich ALG100 Leistungen beantragen?

Die Rechnungsgrundlage im ALG100 Schutz ist nicht der Verdienst direkt, sondern die laufenden wiederkehrenden Kosten. Das bedeutet Sie können Schutz in der Höhe Ihrer persönlichen Kosten beantragen. z.B. Miete, Zeitung, Sportverein, Internet, Telefon... 

um einen so günstigen Tarif bieten zu können, ist eine Begrenzung auf 500 Euro leider notwendig. 

 

 

Was ist wenn ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehe?

Bei Übernahme einer kurzfristigen Beschäftigung in der Leistungszeit, ruht die Leistung für diesen Zeitraum. Der Gesamtanspruch von 12 Monaten bleibt bestehen.

 

 

Was ist wenn ich nach einer Arbeitslosenzeit wieder Arbeit finde,  wann besteht wieder voller ALG100 Schutz?

Nach 24 -monatiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung besteht ein erneuter Anspruch auf 12 Monate.

 

 

Gibt es eine Altersgrenze?

Voraussetzung für Leistungen ist, das die versicherte Person bei Eintritt der Arbeitslosigkeit  das 65. Lebensjahr nicht vollendet hat.

 

 

Kann ich mich auch als Selbständiger versichern?

Diese Bestimmungen gelten Sinngemäß auch für Selbständige. Selbständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z.B. durch Konkurs) und sich aktiv um Arbeit bemühen. Eine Gewerbeabmeldung ist uns unverzüglich vorzulegen. 

 

 

Gibt es sonst noch Punkte die zu beachten sind?

Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.

Bei einer leistungspflichtigen Ratenübernahme auf Grund von Arbeitslosigkeit stellen wir den Vertrag für die Dauer der Ratenübernahme gleichzeitig beitragsfrei.

Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für Arbeitslosigkeit, die bei Antragstellung bestand. 

 

 

 

 

 

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