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FAQ
Hier bekommen
Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen
( verkürzt
wiedergegeben, vertragsrelevant sind die Versicherungsbedingungen)
Wann
bekomme ich Leistungen aus ALG 100, was bedeutet unverschuldete
Arbeitslosigkeit?
Unverschuldete
Arbeitslosigkeit, liegt vor wenn u.a. die versicherte Person keiner
bezahlten Beschäftigung nachgeht, bei der Agentur für Arbeit als
arbeitslos gemeldet ist, Arbeitslosengeld bezieht und sich aktiv um
Arbeit bemüht.
Kann
jeder ALG100 Schutz beantragen?
Jeder
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte/r hat Anrecht Schutz auf
ALG100 Basis zu beantragen.
Wie
lange muss ich beschäftigt sein um Leistungen zu empfangen?
Bei
Eintritt der Arbeitslosigkeit muss die versicherte Person mindestens
12 Monate sozialversicherungspflichtig gewesen sein.
Wie
lange muss der Vertrag "laufen" bevor ich Schutz vor
Arbeitslosigkeit genieße?
Der
Vertrag muss 90 Tage vor Eintritt der Arbeitslosigkeit abgeschlossen
sein. Es darf kein Prämienverzug für den entsprechenden Vertrag
bestehen.
Wie
hoch sind die Leistungen aus ALG100 bei Arbeitslosigkeit?
Die
vereinbarte Versicherungssumme wird für 12 Monate bis zur
vertraglichen Höchstsumme gezahlt.
Wie
hoch kann / darf ich ALG100 Leistungen beantragen?
Die
Rechnungsgrundlage im ALG100 Schutz ist nicht der Verdienst direkt,
sondern die laufenden wiederkehrenden Kosten. Das bedeutet Sie können
Schutz in der Höhe Ihrer persönlichen Kosten beantragen. z.B. Miete,
Zeitung, Sportverein, Internet, Telefon...
um
einen so günstigen Tarif bieten zu können, ist eine Begrenzung auf
500 Euro leider notwendig.
Was
ist wenn ich einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehe?
Bei
Übernahme einer kurzfristigen Beschäftigung in der Leistungszeit,
ruht die Leistung für diesen Zeitraum. Der Gesamtanspruch von 12
Monaten bleibt bestehen.
Was
ist wenn ich nach einer Arbeitslosenzeit wieder Arbeit finde,
wann besteht wieder voller ALG100 Schutz?
Nach
24 -monatiger sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung besteht
ein erneuter Anspruch auf 12 Monate.
Gibt
es eine Altersgrenze?
Voraussetzung
für Leistungen ist, das die versicherte Person bei Eintritt der
Arbeitslosigkeit das 65. Lebensjahr nicht vollendet hat.
Kann
ich mich auch als Selbständiger versichern?
Diese
Bestimmungen gelten Sinngemäß auch für Selbständige. Selbständige
gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbständige Tätigkeit
unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z.B.
durch Konkurs) und sich aktiv um Arbeit bemühen. Eine
Gewerbeabmeldung ist uns unverzüglich vorzulegen.
Gibt
es sonst noch Punkte die zu beachten sind?
Die
Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Bei
einer leistungspflichtigen Ratenübernahme auf Grund von
Arbeitslosigkeit stellen wir den Vertrag für die Dauer der
Ratenübernahme gleichzeitig beitragsfrei.
Es
besteht kein Anspruch auf Leistungen für Arbeitslosigkeit, die bei
Antragstellung bestand.
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